Auflagen vom Landrats Passau

Nachdem das Landratsamt Passau der Auffassung ist, dass unsere Hobbyzucht eine gewerbsmäßige Zucht sei, dürfen wir unseren "professionellen" Homepage-Auftritt nicht mehr in diesem Umfang weiter pflegen!!!!

 

So liegt eine gewerbsmäßige- und somit nach §11 Tierschutzgesetz erlaubnispflichtige - Hundezucht in der Regel vor, wenn

 

- 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen gehalten werden, oder

- 3 oder mehr Würfe pro Jahr vorliegen.

- eine "professionelle" Homepage darauf schließen läßt, dass es sich um eine gewerbsmäßige Zucht handelt...

 

 

Nachdem ich nur noch 3 Hündinnen (Gill ist kastriert),2 davon im fortpflanzungsfähigen Alter, besitze und wir nur im Jahr maximal 2 Würfe bekommen, fallen wir nicht unter §11 Tierschutzgesetz.

 

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Sollten Sie an einem Welpen aus unserer Hobby-Zucht interessiert sein, scheuen Sie sich nicht, telefonisch oder persönlich mit uns Kontakt aufzunehmen!

 

Ich werde Ihnen dann gerne über unsere Zuchtplanung Auskunft geben.....   :)